Motorschirm

Die Ausbildung zum Motorschirmpiloten kann mit 16 Jahren begonnen werden.
Der Schein wird dann mit 17 Jahren ausgestellt.

Wir bieten seit einigen Jahren Kompaktkurse incl. Prüfung in Griechenland am Strand an.
Hier hast du die Möglichkeit, bei idealen Windbedingungen mit Urlaubscharakter entspannt in einer Woche deine Ausbildung zum Motorschirmpiloten zu absolvieren.
Das Equipment transportieren wir für dich bequem mit unserem Bus 🙂

Nähere Infos gerne telefonisch 🙂

Alle Infos zur Ausbildung findest du hier:

Ausbildung von Fußgängern 
​(ohne fliegerische Vorbildung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten im Modul I und 10 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
  • Die schriftliche Theorie-Prüfung wird durch einen externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Die Ausbildung kann auf ein- oder doppelsitzigen Motorschirmen erfolgen. Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

  • Praktische Grundausbildung mit motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-LSchein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand) und mindestens 30 Flüge von mehr als 100 m Höhenunterschied am Berg oder an der Winde

oder

  • eine praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes

sowie

  • mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  • drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
  • Antrag zur Ausstellung des Luftfahrerscheins
  • Ausbildungsmeldung
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung GS
    bzw. doppelsitzige Grundausbildung auf Motorschirm-Trike
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

Ausbildung von Bewerbern mit DHV-A-Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet
(Gleitsegel; ohne Ãœberlandberechtigung)

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 14 Unterrichtseinheiten im Modul I und 6 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
  • Die schriftliche Theorie-Prüfung wird durch einen externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
  • mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm entsprechend der Anforderungen des Ausbildungsnachweises
  • drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
  • Antrag zur Ausstellung des Luftfahrerscheins
  • Ausbildungsmeldung
  • beglaubigte Kopie DHV A-Schein / SoPi / Brevet
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

Ausbildung von Bewerbern mit DHV-B-Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet
(Gleitsegel; mit Ãœberland-Berechtigung)


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten im Modul I und 6 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Die Ausbildung und Prüfung in den Fächern Meteorologie und Navigation entfällt.

  • Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (entfällt bei Nachweis, z. B. BZF)
  • Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (jeweils speziell für Motorschirm)
  • Die schriftliche Theorie-Prüfung wird durch einen externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
  • mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm entsprechend der Anforderungen des Ausbildungsnachweises
  • drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke
  • Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
  • Antrag zur Ausstellung des Luftfahrerscheins
  • Ausbildungsmeldung
  • beglaubigte Kopie DHV -B-Schein / SoPi / Brevet
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

Ausbildung von Bewerbern mit gültiger Lizenz für Motorschirm-Trikes über 120 kg Leermasse


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):

Theoretische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Motorschirmen (Fußstart) und Motorschirm-Trikes bis 120 kg Leermasse berechtigt ist.


Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):

Praktische Einweisung in einer Flugschule, die zur Ausbildung auf Motorschirmen (Fußstart) und Motorschirm-Trikes bis 120 kg Leermasse berechtigt ist.


Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
  • Ausbildungsmeldung
  • Antrag zur Ausstellung des Luftfahrerscheins
  • Kopie des gültigen SPL für MS-Trikes
  • Einweisungsbestätigung einer registrierten Ausbildungseinrichtung
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

    Alle wichtigen Formulare finden Sie im Download-Bereich

Ausbildung von Bewerbern mit gültiger Lizenz für motorgetriebene Luftfahrzeuge / Segelflugzeuge / fußstartfähige UL / Trikes / Dreiachser / Tragschrauber


Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
  • Modul I: Ausbildung und Prüfung kann entfallen.
  • Modul II: Technik, Verhalten in besonderen Fällen (jeweils speziell für Motorschirm)
  • Die schriftliche Theorie-Prüfung kann durch den Ausbildungsleiter abgenommen werden.
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
  • Praktische Grundausbildung mit motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-LSchein -Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand) und mindestens 30 Flüge von mehr als 100 m Höhenunterschied am Berg oder an der Winde

oder

  • eine praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes

sowie

  •  mindestens 30 Starts und Landungen mit Motorschirm (Höhenaufbau, Platzrunde, Landeeinteilung, Landung)
  •  ein Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Strecke (Zwei Ü-Flüge werden erlassen)
  • Die Praxsi-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).

Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
  • Antrag zur Ausstellung des Luftfahrerscheins
  • Ausbildungsmeldung
  • beglaubigte Kopie des gültigen PPL oder SPL
  • Nachweis über motorlose Grundausbildung GS
  • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
  • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
  • ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

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