Motorschirm Ausbildung von Fußgängern
Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten im Modul I und 10 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk, Meteorologie
Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
Die schriftliche Theorie-Prüfung wird durch einen externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
Die Ausbildung kann auf ein- oder doppelsitzigen Motorschirmen erfolgen. Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praktische Grundausbildung mit motorlosen Gleitsegeln (mindestens DHV-L Schein-Grundstufe oder gleichwertiger Ausbildungsstand) und zusätzlich mindestens 10 Flüge von mehr als 100 m Höhenunterschied am Berg oder an der Winde.
oder
Eine praktische Grundausbildung auf doppelsitzigen, vom DULV als schulungstauglich eingestuften Motorschirm-Trikes.
sowie
Mindestens 40 Starts und Landungen mit Motorschirm/Motorschirmtrike an mindestens 4 verschiedenen Tagen mit maximal 12 Starts pro Tag gemäß DULV- Ausbildungshandbuch und Ausbildungsnachweisheft.
In diesen Starts enthalten: Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Gesamtstrecke.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
Antrag zur Ausstellung des Luftfahrerscheins
Ausbildungsmeldung (spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn)
Kopie des Personalausweises oder Passes
Ausbildungsnachweisheft mit dem Nachweis der bestandenen Theorieprüfung
Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

