Ausbildung von Bewerbern mit DHV-A-Schein
Ausbildung von Bewerbern mit DHV-A-Schein (u.w. ff)
/ Österr. SoPi / Schweizer Brevet / ausländische Gleitschirmlizenz + IPPI-Card (Gleitsegel; ohne Überlandberechtigung) / ausländischen Gleitschirmlizenz in Verbindung mit der entsprechenden IPPI- Card und einer Bestätigung der praktischen Reife durch eine DHV/ÖAeC- Gleitschirmschule
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 14 Unterrichtseinheiten im Modul I und 6 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten
Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Meteorologie, Flugfunk (entfällt bei Nachweis, z. B. BZF)
Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Navigation (jeweils speziell für Motorschirm)
Die schriftliche Theorie-Prüfung wird durch einen externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
mindestens 20 Starts und Landungen mit Motorschirm/Motorschirmtrike an mindestens 2 verschiedenen Tagen mit maximal 10 Starts pro Tag gemäß DULV- Ausbildungshandbuch und Ausbildungsnachweisheft.
In den Starts enthalten: Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Gesamtstrecke.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
Antrag zur Ausstellung des Luftfahrerscheins
Ausbildungsmeldung (spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn)
Kopie DHV A-Schein / SoPi / Brevet / ausl. Lizenz plus IPPI-Card
Ausbildungsnachweisheft mit dem Nachweis der bestandenen Theorieprüfung
Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

