Ausbildung von Bewerbern mit DHV-B-Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet (Gleitsegel; mit Überland-Berechtigung)
Ausbildung von Bewerbern mit DHV-B-Schein / Österr. SoPi / Schweizer Brevet (Gleitsegel; mit Überland-Berechtigung)
Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 8 Unterrichtseinheiten im Modul I und 6 Unterrichtseinheiten im Modul II. Eine Unterrichtseinheit entspricht 45 Minuten.
Die Ausbildung und Prüfung in den Fächern Meteorologie und Navigation entfällt.
Modul I (Allgemeine Fächer): Luftrecht, Flugfunk (entfällt bei Nachweis, z. B. BZF)
Modul II (Spezielle Fächer): Technik, Verhalten in besonderen Fällen (jeweils speziell für Motorschirm)
Die schriftliche Theorie-Prüfung wird durch einen externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
mindestens 20 Starts und Landungen mit Motorschirm/Motorschirmtrike an mindestens 2 verschiedenen Tagen mit maximal 10 Starts pro Tag gemäß DULV- Ausbildungshandbuch und Ausbildungsnachweisheft.
In den Starts enthalten: Drei Überlandflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 30 km Gesamtstrecke.
Die Praxis-Prüfung wird von einem externen DULV-Prüfungsrat abgenommen (extern = darf nicht in der Flugschule tätig sein).
Unterlagen für die Lizenzerteilung:
Antrag zur Ausstellung des Luftfahrerscheins
Ausbildungsmeldung (spätestens acht Tage nach Ausbildungsbeginn)
Kopie DHV B-Schein / SoPi / Brevet / ausl. Lizenz plus IPPI-Card
Ausbildungsnachweisheft mit dem Nachweis der bestandenen Theorieprüfung
Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

