A-Schein (Höhenkurs)
Ausbildung zur A-Lizenz
Eingangsvoraussetzungen
Lernziel
Theorieausbildung
Praxisausbildung
Prüfung, Berechtigungen, Gültigkeit
Eingangsvoraussetzungen
Abgeschlossene Grundausbildung
Lernziel:
Die flugtechnischen Anforderungen für Höhenflüge in zugelassenen Geländen werden sicher beherrscht. Der Flugschüler ist in der Lage, diese Flüge selbständig, ohne Fluglehreranleitung vorzubereiten, sie bei unterschiedlichen, moderaten Flugbedingungen durchzuführen und die Verfahren zum Verhalten in besonderen Fällen anzuwenden.
Theorieausbildung:
20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten:
Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.
Einzelheiten siehe Theorielehrplan
Praxisausbildung:
In der Höhenflugausbildung werden Starts, Flugübungen und Manöver, sowie Landeeinteilung und Landung bis zur sicheren Beherrschung trainiert. Es gelten folgende Mindest-Anforderungen:
Höhenflüge an mindestens 2 Fluggeländen
40 Starts bei Höhenflügen
40 vollständige Landeeinteilungen und Landungen bei Höhenflügen
Ein geflogener Höhenunterschied von insgesamt mindestens 18.000 Höhenmetern bei Ausbildung in Hangstart oder kombinierter Ausbildung Hangstart/Windenschleppstart, bzw. 10.000 Höhenmetern bei Ausbildung in Windenschleppstart
Alle Flugübungen und Manöver nach Lehrplan bis zur selbständigen Beherrschung
Ausbildungseinheiten Simulator-Training und Groundhandling-Training
Erklärung der Prüfungsreife nach flugschul-interner Praxisprüfung
Prüfung:
Praxis- und Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV
Berechtigungen & Gültigkeit
Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart (en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI- Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.
Unbefristet gültig.
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